Die Institutionen
haben vereinbart, eine einheitliche Liste für die von der KfW und BAFA ausgereichten Bundesförderprogramme nach transparenten Vorgaben zu entwickeln.
Die Energieeffizienz-Experten-Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bereit gestellt und verwaltet.
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Seit 2012 gelten für Energieberater, die von der KfW und BAFA ausgereichte Bundesförderprogramme in Anspruch nehmen wollen, verschärfte Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen.
Demnach müssen zugelassene Berater künftig neben einer Grundqualifikation auch regelmäßige Zusatzqualifikationen nachweisen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen dürfen, um ihre Listung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) - Energieeffizienz-Expertenliste - aufrecht zu erhalten.
Die Voraussetzungen für den Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste sind in einem Regelheft festgelegt.
Für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste gelten in Abhängigkeit der Kategorie unterschiedliche Voraussetzungen.
Folgende Kategorien sind definiert:
Registrierte Experten müssen ihre Zusatzqualifikation und Praxiserfahrung nachweisen.
Für die Erhaltung der Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind regelmäßige Zusatzqualifikationen und Praxisnachweise notwendig.