Der Austausch von Nachtstromheizungen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen wird vom Bundesbaumisnisterium gefördert. Voraussetzung ist, dass der Austausch 2008/2009 vorgenommen wird. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 € pro Nachtspeicherheizung beantragen. Maximal können 50 Nachtspeicherheizungen pro Eigentümer gefördert werden.
Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Ref. II2 Bautechnik, Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, erfolgen. Telefonische Auskunft über 02 28 - 99 401 16 42.
Verpflichtend wird die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen voraussichtlich 2020 für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten sowie für größere Büro- und Gewerbegebäude.