KfW-Förderungen für Öl-Heizungen beendet, Zuschüsse erhöht

Seit dem 1.1.2020 werden Öl-Heizungen von der KfW nicht mehr gefördert. Damit wird ein Schritt zur Umsetzung des 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzgesetzes gegangen.

Weiterhin werden die Zuschüsse für Sanierungs- und Neubauvorhaben ab dem 24.1.2020 erhöht.

Änderungen ab dem 1.1.2020

Wohngebäude

Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) und Zuschuss (430)

  • Einzelmaßnahmen: Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien entfallen
  • Heizungs- und Lüftungspaket entfällt
  • KfW-Effizienzhaus: Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können zwar eingebaut werden, die Kosten jedoch nicht berücksichtigt werden

Förderprodukt Energieeffizient Bauen (153)

  • KfW-Effizienzhäuser mit Öl-Heizung werden nicht mehr gefördert

Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)

  • Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.

Alle Änderungen werden in EVEBI integriert. Anwender mit einem Servicevertrag erhalten diese Anpassungen automatisch!


Nichtwohngebäude

Sanierung und Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Bauen und Sanieren - IKK (218), IKU (219) und
Energieeffizient Bauen und Sanieren - (277/278)

  • Niedertemperatur-Kessel Öl oder Gas werden nicht mehr gefördert
  • Öl-Brennwertkessel werden nicht mehr gefördert


Neubau
Energieeffizient Bauen und Sanieren - IKK (217), IKU (220) und
Energieeffizient Bauen und Sanieren - (276)

  • KfW-Effizienzhäuser mit Öl-Heizung werden nicht mehr gefördert
  • Öl-Heizungen in Kombination mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen zur Versorgung von Effizienzhäusern oder vergleichbare Anwendungen werden nicht mehr gefördert

Alle Änderungen werden in EVEBI - Förderrecher Pro integriert. Anwender mit einem Servicevertrag erhalten diese Anpassungen automatisch!

 

Änderungen ab dem 24.1.2020 - erhöhte Zuschüsse!

Wohngebäude

Energieeffizient Sanieren - Kedit (151)

  • Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5 %
  • maximaler Kreditbetrag steigt um 20.000 € auf 120.000 € / Wohneinheit


Energieeffizient Sanieren - Kedit (152)

  • Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5 % auf 20 %

Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)

  • Investitionszuschuss erhöht sich um 10 %
  • förderfähige Investitionskosten steigt um 20.000 € auf 120.000 € / Wohneinheit

Energieeffizient Bauen - Kredit (153)

  • Tilgungszuschuss erhöht sich um 10 %
  • maximaler Kreditbetrag steigt um 20.000 € auf 120.000 € / Wohneinheit

Alle Änderungen werden in EVEBI integriert. Anwender mit einem Servicevertrag erhalten diese Anpassungen automatisch!


Nichtwohngebäude

Energieeffizient Bauen und Sanieren - IKK (218), IKU (2019) und
Energieeffizient Bauen und Sanieren - (277/278)

  • Für Energieeffizienzhäuser erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %
  • Bei energetischen Einzelmaßnahmen erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 % auf 20 %

Alle Änderungen werden in EVEBI - Förderrecher Pro integriert. Anwender mit einem Servicevertrag erhalten diese Anpassungen automatisch!

zurück