Zum 1. Dezember erfolgt die Umstellung des EBS-Prüftools für Förderanträge auf die Version 4.0. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt dazu eine neue URL zur Verfügung. Auf dem KfW-Server gespeicherte Daten (es wurde eine BzA-ID erzeugt) für noch nicht abgeschlossene BzA‘s werden auf die neue Version 4.0 migriert.
EVEBI wird das neue Prüftool unterstützen. Kunden mit Wartungsvertrag können also weiterhin ihre Anträge aus EVEBI stellen.
zur KfW-Online-Bestätigung und ausführliche Informationen »
Nachfolgend sind die Änderungen im Einzelnen genannt:
1. Neue Online-Anwendung für "Bestätigung nach Durchführung"
Ab 01.12.2014 wird die Online-Anwendung um die „Bestätigung nach Durchführung“ erweitert. Sie steht allen in der Energieeffizienz-Expertenliste » der Förderprogramme des Bundes eingetragenen Energieberatern zur Verfügung. Die Anwendung ist, wie die „Online-Bestätigung zum Antrag“, im Internetauftritt der KfW unter der Adresse www.kfw.de/prueftool erreichbar.
Diese Adresse wird direkt aus EVEBI aufgerufen (ab EVEBI 8.0.14)
Die Anwendung „Online-Bestätigung nach Durchführung“ zeichnet sich aus durch:
- eine komfortable und schnelle Erstellung der Bestätigung nach Durchführung mittels technischer Verknüpfung zur „Online-Bestätigung zum Antrag“ (über BzA-ID)
- die rechtsverbindliche Erklärung des Sachverständigen über einen vorgeschalteten Authentifizierungsprozess (Log-In mit Benutzername und Passwort) in der Online-Anwendung (somit kann die Unterzeichnung durch den Sachverständigen entfallen).
- eine 15-stellige Identifikationsnummer (BnD-ID) auf allen Seiten der Bestätigung nach Durchführung, die den Schlüssel für die automatisierte Weiterbearbeitung durch die KfW bildet
- ein Gültigkeitsdatum – die Bestätigung bleibt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung gültig, innerhalb dessen die Bestätigung für die Einreichung verwendet werden kann (es gilt das Datum des Eingangs bei der KfW).
Sofern nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Anzeige von Abweichungen notwendig ist, kann direkt aus der Anwendung „Bestätigung nach Durchführung“ eine neue „Online-Bestätigung zum Antrag“ erstellt werden.
2. Aktualisierung der Online-Anwendungen Kredit und (Zuschuss)
2.1 Berechtigungsprüfung
- Mit dem Release 4.0 wird die Berechtigungsprüfung des Sachverständigen über einen Abgleich mit der Energieeffizienz-Expertenliste » abgeschlossen. In der Folge kann ein Sachverständiger in der Online-Bestätigung ausschließlich diejenigen Funktionen nutzen, für die er gemäß Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste berechtigt ist. Für Vorhaben in der Online-Bestätigung, für die keine Berechtigung vorhanden ist, erfolgt eine Deaktivierung in den einzelnen Masken. Zusätzlich wird in der Maske „Daten zum Sachverständigen“ die Expertenkategorie ausgewiesen.
- Im Zuge der Berechtigungsprüfung wird in der Maske „Investitionsobjekt“ zwischen „Baudenkmal“ und „Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ unterschieden.
2.2. Anpassungen beim KfW-Effizienzhaus Denkmal
- Zum 01.06.2014 wurden die technischen Mindestanforderungen an das KfW-Effizienzhaus-Denkmal in Bezug auf die Anforderungen an die thermische Gebäudehülle vereinfacht. Die Anforderung an die Umsetzung von zwei Einzelmaßnahmen entfällt nunmehr. Es ist lediglich die schon bislang geltende Anforderung an den Transmissionswärmeverlust (175% H’T vom Referenzgebäude) einzuhalten. In der Folge wird mit der Version 4.0 die Plausibilisierung dieses Kennwertes eingeführt.
- Können die energetischen Anforderungen aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht erfüllt werden, ist eine Antragstellung weiterhin entsprechend den Ausnahmeregelungen des Programm-Merkblattes möglich.
2.3. Redaktionelle Anpassungen
- KfW-Effizienzhäuser sind grundsätzlich nach Maßgabe der aktuell gültigen EnEV und der technischen
- Mindestanforderungen der KfW zu berechnen. Bislang fanden sich in der Online-Bestätigung noch Verweise auf die nicht mehr gültige EnEV 2009 sowie Bezüge auf veraltete technische Mindestanforderungen. Die notwendigen redaktionellen Anpassungen werden mit der Version 4.0 umgesetzt. Darüber hinaus wurde eine Optimierung des Maskenablaufs vorgenommen.
2.4. Pflichtfeld Kostenangabe beim Neubau
- Im Gegensatz zu der Kostenermittlung bei der Sanierung ist für Neubauvorhaben keine verbindliche Mitwirkung des Sachverständigen für die Kostenangabe vorgesehen, da beim energieeffizienten Neubau keine Kostenabgrenzungen zu nicht-energetischen Maßnahmen vorzunehmen sind.
- Eine allgemeine Vorgehensweise unter Angabe des in der Regel durch Kosten ausgeschöpften Förderhöchstbetrages in Höhe von TEUR 50 pro Wohneinheit ist förderunschädlich.
- Diese Kostenangabe, die ggf. allein vom Antragsteller ermittelt wird, dient im Zusammenhang mit der förderrelevanten Angabe der Wohneinheiten zur Ermittlung über den maximal möglichen Förderkredit (auch unter Zusammenfassung ausgewiesen), um den Antragsteller im Zuge der Antragstellung (nochmals) diesen Hinweis geben zu können.