KfW-Programm 431 - Baubegleitung

Wussten Sie schon, dass bei KfW-Einzelmaßnahmen - also für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren 152 und 430 - eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend erforderlich ist?

Dafür bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm Baubegleitung 431 (Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung) an.

Ab 1.4.2016 wird die Baubegleitung auch für Neubauvorhaben gefördert und verlangt! Damit können die für energieeffiziente Gebäude aufwändigeren Detailplanungen und Kontrollen der Bauausführung abgegolten werden.

Es sind alle Leistungen zu erbringen, welche im Zusammenhang mit den Einzelmaßnahmen relevant sind. Der Sachverständige begleitet die Ausführung der geförderten energetischen Maßnahmen und prüft deren programmgemäße Durchführung.

Die erforderlichen Leistungen können der Liste der förderfähigen Leistungen direkt auf der KfW-Webseite entnommen werden, siehe www.kfw.de/431 »

Ab 1.4.2016 kann zusätzlich die Ausstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen bezuschusst werden.

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