Quelle: www.vdzev.de
Der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ e.V.) hat in Abstimmung mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Nachweisformular für den hydraulischen Abgleich von Nichtwohngebäuden entwickelt. Dieses Formular erfüllt die Anforderungen an Nachweise zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs bei der KfW.
Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars. Die VdZ-Projektgruppe arbeitet momentan an einer Erweiterung der Fachregel Heizungsoptimierung um das Thema Nichtwohngebäude.
Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen (gültig seit 17.04.2018) für die KfW-Förderung angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.
Somit stehen jetzt 3 Formulare zur Verfügung:
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Quelle: www.vdzev.de