Neues Formular für den Hydraulischer Abgleich für Nichtwohngebäude

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ e.V.) hat in Abstimmung mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Nachweisformular für den hydraulischen Abgleich von Nichtwohngebäuden entwickelt. Dieses Formular erfüllt die Anforderungen an Nachweise zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs bei der KfW.

Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars. Die VdZ-Projektgruppe arbeitet momentan an einer Erweiterung der Fachregel Heizungsoptimierung um das Thema Nichtwohngebäude.

Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen (gültig seit 17.04.2018) für die KfW-Förderung angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Somit stehen jetzt 3 Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt.
  • Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KfW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den Förderprogrammen Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programme 151 und 430) genutzt.
  • NEU! Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Dieses neue Formular kann ab jetzt für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (Energieeffizient Bauen und Sanieren NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im NWG kann das Formular Einzelmaßnahmen weiterhin genutzt werden.

Formulare und weitere Informationen »

 

 

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