Ergebnisse zu den Förderprogrammen

Die Ergebnisse zu den aktiven Förderprogrammen können einerseits in einem Förderbericht und andererseits im Beratungsbericht (nur für Bestandsgebäude mit Varianten) ausgegeben werden. Neben den Gebäudedaten und den energetischen Kennwerten werden die wirtschaftlichen Kenndaten (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) und ggf. eine Beschreibung der Maßnahmen ausgegeben.

Das KfW-Programm Effizienzhaus ermöglicht eine Übergabe der Daten an die KfW-Onlinebestätigung.

Allgemeine Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter: ⇒  Förderrechner

KfW-Fördermöglichkeiten zu den Varianten, Seite 3 bzw. KfW-Fördermöglichkeiten für einen Neubau, Seite 13

Folgende Schritte sind durchzuführen.

  1. KfW-Onlinebestätigung
  2. Dokumentation der Berechnungsergebnisse (vollständige Berechnungsunterlagen und dafür relevante Nachweise).
  3. Ausgabe des Energieausweises für den sanierten Zustand bzw. Neubau.
  4. Ausgabe des KfW-Berichtes mit Ausführung der energetischen Kennwerte, wirtschaftlichen Kennwerte und ggf. den durchzuführenden Maßnahmen.

Beachten Sie die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen innerhalb der ersten Zinsbindung durch den Antragsteller! Dazu gehören die vollständigen Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus bzw. der Nachweis zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der geförderten Einzelmaßnahmen. Genaue Informationen dazu finden Sie in dem Dokument zur Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen, siehe unter: ⇒  http://www.envisys.de/energieberatung/KfW-Foerderungen.326.0.html

Nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubau

  • Als Sachverständiger müssen Sie gemeinsam mit dem Antragsteller nach Durchführung der Sanierung eine Bestätigung nach Durchführung bzw. einen Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen.
  • Als Sachverständiger müssen Sie gemeinsam mit dem Antragsteller nach Errichtung des Gebäudes eine Bestätigung nach Durchführung bei der KfW einreichen.