Mit der Einführung der EnEV 2014 zum 1. Mai 2014 hat sich das Verfahren zum Ausstellen von Energieausweisen geändert.
Die Energieausweise werden stichprobenartig in 3 Stufen kontrolliert und müssen dazu bei einer zentralen Stelle, dem DIBt registriert werden.
Als Aussteller von Energieausweisen müssen Sie sich beim DIBt registrieren, d.h. einen eigenen Account einrichten, und für jeden auszustellenden Energieausweis eine Registriernummer beantragen.
Die Energieausweise müssen gesichert werden, um diese für Kontrollzwecke zur Verfügung stellen zu können.
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