Seit 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die Inanspruchnahme von Fördergeldern für Förderprogramme der KfW und BAFA in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein.
Für diese Listung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein ( ⇒ Energieeffizienz-Experten).
Ebenso muss eine regelmäßige Verlängerung des Eintrags in der Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen. Das kann einerseits durch fachliche Weiterbildungen (⇒ ENVISYS-Akademie) und andererseits durch Praxisnachweise erfolgen.
Die Übertragung der Daten an die dena zum Praxisnachweis wird nachfolgend beschrieben.
Übergabe der Daten an die Software Gebäudedaten-Transfer mit anschließender Übergabe an die dena.