Praxisnachweis für die Energieeffizienz-Expertenliste (GeDaTrans)

 

Seit 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die Inanspruchnahme von Fördergeldern für Förderprogramme der KfW und BAFA in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein.

  • Bundefsförderung Effiziente Gebäude
  • Vor-Ort-Beratung (BAFA)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)
  • Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (KfW)

 

Für diese Listung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein ( ⇒  Energieeffizienz-Experten).

Ebenso muss eine regelmäßige Verlängerung des Eintrags in der Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen. Das kann einerseits durch fachliche Weiterbildungen (⇒  ENVISYS-Akademie) und andererseits durch Praxisnachweise erfolgen.

Die Übertragung der Daten an die dena zum Praxisnachweis wird nachfolgend beschrieben.

Übergabe der Daten an die Software Gebäudedaten-Transfer mit anschließender Übergabe an die dena.