Allgemeine Erläuterungen finden Sie unter ⇒ Nachhaltigkeit Ökobilanz
Wie in den allgemeinen Erläuterungen genannt erfolgt die Ökobilanzierung gemäß den Regeln des QNG.
Für die Ökobilanzierung zur Nachhaltigkeit wird der Lebenszyklus des Gebäudes mit den folgenden Phasen gem. QNG berücksichtigt (siehe auch Bild):
• Herstellungsphase Module A1-3
• Nutzungsphase Module B4 und B6
• Entsorgungsphase Module C3 und C4
Der Lebenszyklus des Gebäudes wird mit 50 Jahren angenommen.
Die Herstellungsphase berücksichtigt die Rohstoffbeschaffung, den Transport und die Produktion der für den Bau erforderlichen Baustoffe, Produkte und Anlagen. In der Nutzungsphase werden mit B4 der Austausch der Produkte in Abhängigkeit deren Nutzungsdauer sowie mit B6 der Energieverbrauch während der Nutzung betrachtet. B6 entspricht dem Energieverbrauch gem. Gebäudeenergiegesetz. Die Entsorgungsphase schließt die Abfallbehandlung und Entsorgung des Gebäudes nach dessen Abriss.
Für die genannten Module sind das Treibhausgas und der Primärenergiebedarf nicht erneuerbar zu ermitteln und folgenden Anforderungswerten gegenüber zu stellen:
QNG-Siegelstufe | QNG-PLUS | QNG-PREMIUM |
Treibhausgasemission | 24 kg CO2,eq/m²NRFa | 20 kg CO2,eq/m²NRFa |
Primärenergiebedarf nicht erneuerbar | 96 kWh/m²NRFa | 64 kWh/m²NRFa |
Hinweis
Die Anforderungswert für Nichtwohngebäude werden in Abhängigkeit der Nutzung und weiterer Parameter nach Regeln des QNG berechnet.
Die Bilanz setzt sich aus einem gebäudebezogenen Anteil und einem betriebs- und nutzungsbezogenen Anteil zusammen.
Der gebäudebezogene Anteil berücksichtigt die Herstellung (A1-A3), den Ersatz (B4) sowie die Abfallbehandlung (C3) und Entsorgung (C4) der gem. vorgegebener Systemgrenzen zu berücksichtigenden Baumaterialien, Bauteile und Anlagen.
Der betriebs- und nutzungsbezogene Anteil setzt sich aus dem Betrieb des Gebäudes GEG (B6) sowie einer Pauschale zur Berücksichtigung des Nutzerstroms zusammen.
Während für eine energetische Bilanzierung eines Gebäudes die wärmeübertragende Gebäudehülle die Bilanzgrenze bildet (d.h. nur konditionierte Zonen), wird bei der Ökobilanzierung das gesamte Gebäude einschließlich evtl. vorhandener Nebengebäude (d.h. zusätzlich Innenbauteile und Bauteile nicht konditionierter Zonen) betrachtet.
Für die energetische Bilanzierung genügen alle relevanten Bauteilschichten zur Berechnung des U-Wertes. Für die Ökobilanzierung werden alle zum Gebäude gehörenden Materialien und Anlagen einbezogen. Bei einem Dach gehören also auch die Dachziegel und beim Fußboden der Bodenbelag dazu.
Neben der Anlagentechnik Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftung etc. sind auch Aufzüge, Treppen. Fundamente, Leitungen etc. zu berücksichtigen.
Systemgrenze des zu bewertenden Gebäudes sind:
Als Datengrundlage für sämtliche Berechnungen ist die ÖKOBAUDAT-2020_II bzw. die Tabelle Ökobilanzierung - Rechenwerte 2023 zu verwenden. Die gültige Datengrundlage ist den aktuellen QNG-Regeln zu entnehmen.
Gem. Handbuch des QNG ist die Zuordnung der Datensätze der ÖKOBAUDAT bzgl. der eingesetzten Baumaterialien, Bauteile und Anlagen nach folgender Priorität zu erfolgen:
Hinweis: Für ein QNG-Planungszertifikat genügen die Datensatztypen generic dataset und template dataset.
Die aktuellen QNG-Regeln finden Sie unter dem folgenden Link: qng.info