In der EnEV 2014 ist festgelegt, dass für zu errichtende Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude ein Nachweis zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 zu erbringen ist. So soll erreicht werden, dass Räume ohne aktive Kühlung (Kältemaschine) ihre Nutzung erfüllen können.
Dazu können folgende Verfahren zur Anwendung kommen:
1. Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
- Einhaltung der höchstzulässigen Sonneneintragskennwerte gem. DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3
- Bestimmung des Sonneneintragskennwertes über die Fensterflächen, den Gesamtenergiedurchlass des Glases einschl. Sonnenschutz und Nettogrundfläche des Raumes
- Einfaches Verfahren mit schnellen Ergebnissen ohne Detailtiefe
- Berechnung über das Modul EVEBI - Sommerlicher Wärmeschutz Pro »
2. Begrenzung der Übertemperaturgradstunden
- Einhaltung der Übertemperaturgradstunden gem. DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4
- Dynamische thermische Simulation mit großer Detailtiefe
- In den Räumen werden die zu erwartenden operativen Rauminnentemperaturen für jede Stunde im Jahr berechnet
- In Abhängigkeit der Klimazone A, B und C werden die maximalen Grenztemperaturen 25°C, 26°C und 27°C festgelegt
- Diese Grenztemperaturen dürfen durch die operative Raumtemperatur überschritten werden:
- in Wohngebäuden um maximal 1.200 Übertemperaturgradstunden
- in Nichtwohngebäuden um max. 500 Übertemperaturgradstunden
- Übertemperaturgradstunden: Anzahl der Stunden und Kelvin über der Grenztemperatur des Raumes im Jahr (Kh/a). Eine Übertemperaturgradstunde entsteht, wenn die Grenztemperatur für eine Stunde um ein K überschritten wird
- Operative Raumtemperatur: Mittelwert aus Raumlufttemperatur und der flächenmäßig gemittelten Oberflächen-temperatur der raumumschließenden Flächen
- Zusätzlich werden die Überschreitungshäufigkeiten der Grenztemperatur in h ausgewiesen für
- Grenztemperatur + 0 K
- Grenztemperatur + 2 K
- Grenztemperatur + 4 K