Ein detaillierter Wärmebrückennachweis kann sowohl im Bestand als auch im Neubau sinnvoll sein. Im Bestand kann damit ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag nachgewiesen werden, im Neubau sind Wärmebrückenzuschläge unter 0,05 W/(m²K) möglich. Bei einem detaillierten Nachweis ist darauf zu achten, dass sämtliche Wärmebrücken zu betrachten sind!
Die KfW bietet für diesen Nachweis das Formblatt C an. Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt KfW-Wärmebrückenberechung sowie Formblatt C der KfW.
Alternativ können Sie Wärmebrücken aus externer Software importieren. Voraussetzung ist, dass Sie in der externen Software Wärmebrücken erfasst und bereit gestellt haben.