Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Bbl. 2 kann ein Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/(m²K) angesetzt werden.
Es wird unterschieden zwischen:
Der Wärmebrücken-Assistent generiert auf der Grundlage der baulichen Gegebenheiten bereits Wärmebrückendetails. Sie können zwischen den Normen DIN 4108 Bbl. 2: 2006 und DIN 4108 Bbl. 2: 2019 Kategorie A oder B (in Abhängigkeit Ihrer Auswahl) wählen.
Ggf. ist es sinnvoll, zu den bereits vom Wärmebrücken-Assistenten erzeugten Wärmebrücken weitere Wärmebrücken zu erfassen.
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Ist bildlich keine Übereinstimmung zu erzielen, so kann die Gleichwertigkeit des entsprechenden Anschlussdetails mit einer Wärmebrückenberechnung nach dem in DIN EN ISO 10211 beschriebenen Verfahren oder nach DIN 4108 Bbl. 2:2019-06, Abschnitt 6 (Ersatzsystem, Referenzwert) bzw. rechnerisch nachgewiesen werden.
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In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Randbedingungen zum konstruktiven Grundprinzip (Dicke und Lambda der Bautstoffe) nicht eingehalten werden, jedoch die im Beiblatt 2 der 4108 genannte Bemerkung. In diesem Fall kann die Gleichwertigkeit ebenfalls anerkannt werden.
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