Weitere Informationen zu KfW-Wärmebrückenbewertungen finden Sie in unserer Infothek »
Für einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß KfW - Formblatt A - können zusätzlich zum EnEV Verfahren (Gleichwertigkeit gem. DIN 4108 Bbl 2) auch Wärmebrücken gemäß der KfW-Wärmebrückenempfehlungen in ihrer Gleichwertigkeit nachgewiesen werden. Mit diesem Nachweis erreichen Sie einen Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/(m²K). Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt KfW-Wärmebrückenberechung sowie Formblatt A der KfW.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
Nachdem Sie alle möglichen Wärmebrücken gem. DIN 4108 Bbl. 2 erfasst haben, können Sie diese jetzt durch Wärmebrücken gem. KfW-Wärmebrückenempfehlungen ergänzen.