Die Ermittlung der charakteristischen Länge LG und Breite BG erfolgt nach DIN V 18599-1, Kapitel 8.2.4.
Die Dimensionierung von Gebäuden wird durch die Länge, die Breite sowie Anzahl und Höhe der Stockwerke beschrieben. Bei Gebäuden, die von einem Quader abweichen, wird hier beispielhaft eine Zuordnung von Dimensionierungsgrößen dargestellt. Die automatischen Annahmen von EVEBI (aus Raumbuch) sollten hier immer überprüft werden. Dafür gelten die dargestellten Grundlagen.
Dabei summieren sich die Einzelmaße zu einem Gesamtmaß Gebäudelänge LG und Gebäudebreite BG.