Nach EnEV 2013, Anlage 2, Tabelle 1 ist bei Errichtung eines Nichtwohngebäudes folgende Referenzbeleuchtung einzuhalten:
Tageslichtversorgungsfaktor bei Sonnen- und/oder Blendschutz CTL,Vers,SA nach DIN V 18599-4:2011-12 | kein Sonnen- oder Blendschutz vorhanden | 0,7 |
Blenschutz vorhanden | 0,15 | |
Sonnenschutzvorrichtung | Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich ggf. aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 | |
Beleuchtungsart | direkte/indirekte Beleuchtung mit verlustarmen Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe außer für Zone 6 &7 | |
Regelung der Beleuchtung je nach Zone (siehe EnEV 2013, Anlage 2, Tabelle 1) | Präsenzkkontrolle | manuelle Kontrolle (ohne Präsenzmelder) |
tageslichtabhängige Kontrolle | manuelle Kontrolle |
Diese Daten werden automatisch von EVEBI verwendet, um den Endenergiebedarf Beleuchtung für das Referenzgebäude zu ermitteln.