Wärmeerzeuger (DIN V 4701-10/12, LEG)

Zu einem Heizbereich ist mindestens ein Wärmeerzeuger zu erfassen.

Hinweise

  • Zu jedem Heizbereich ist mindestens ein Wärmeerzeuger zu erfassen. Sie können auch mehrere Wärmeerzeuger erfassen (bspw. Wärmepumpe, Solaranlage, Brennwertkessel).
  • Werden mehrere Wärmeerzeuger erfasst, so müssen Sie den Anteil jedes Erzeugers zur Abdeckung des Wärmebedarfs im Heizbereich angeben (Deckungsrate in %). Die Summe der Deckungsraten muss 100 % sein.