Der Betrieb des zweiten Wärmeerzeugers (Nachheizung) wird durch die Systemauslegungskriterien bestimmt und kann anhand der Betriebsweise (Alternativbetrieb, Parallelbetrieb, Teilparallelbetrieb) und der jeweiligen Temperaturen, Abschalttemperatur der Wärmepumpe und Zuschalttemperatur des zweiten Wärmeerzeugers am Bivalenzpunkt charakterisiert werden. Anhand dieser Temperaturen können der Energiebedarf der Wärmepumpe und der Energiebedarf des Nachheizbetriebs berechnet werden.
Alternativbetrieb
- der Wärmeerzeuger liefert bis zu einer festgelegten Außentemperatur die gesamte Heizwärme
- unterhalb der Temperaturgrenze schaltet sich der Wärmeerzeuger (z.B. Wärmepumpe) ab und der zweite Wärmeerzeuger übernimmt den vollen Heizenergiebedarf
Parallelbetrieb
- bis zu einer bestimmten Außentemperatur (Bivalenztemperatur) übernimmt der Wärmeerzeuger die gesamte Heizwärme
- unterhalb der Temperaturgrenze schaltet sich der zweite Wärmeerzeuger zu, beide Wärmeerzeuger laufen parallel, d.h. der zweite Wärmeerzeuger liefert nur den Teil Heizwärme, den der erste Wärmeerzeuger nicht liefern kann
Teilparallelbetrieb
- der Wärmeerzeuger liefert bis zu einer festgelegten Außentemperatur die gesamte Heizwärme
- unterhalb der Temperaturgrenze schaltet sich der zweite Wärmeerzeuger zu, beide Wärmeerzeuger laufen parallel, d.h. der zweite Wärmeerzeuger liefert nur den Teil Heizwärme, den der erste Wärmeerzeuger nicht liefern kann
- ab der unteren Einsatzgrenze des Wärmeerzeugers (Wärmepumpe) schaltet sich der Wärmeerzeuger ab und der zweite Wärmeerzeuger liefert allein die gesamte Heizwärme