Bei einer dezentralen Luftheizung (direkte Warmluftheizung) wird im Gegensatz zu einer zentralen Luftheizung (indirekte Warmluftheizung) die Luft direkt im Gerät erwärmt (bspw. mit Gas) und an den Raum abgegeben.
Informationen zur zentralen Luftheizung finden Sie unter: ⇒ Art der Wärmeabgabe: Luftheizung
Erfassen/Bearbeiten einer dezentralen Luftheizung
Feld/Schaltfläche | Bemerkungen |
---|---|
Kondensierendes Abgassystem | Der Erzeugerwirkungsgrad wird ermittelt (DIN V 18599-5:2011-12, Tab. 50) und ist höher als bei einem nicht kondensierenden System (ähnlich Brennwerttechnik). Der Wirkungsgrad gilt für einen Leistungsbereich von 25 kW bis 50 kW. |
Anpassung der Verbrennungsluftmenge | Wird die Verbrennungsluftmenge angepasst (modulierend bzw. mehrstufig), so kann der Erzeugerwirkungsgrad erhöht werden (DIN V 18599-5:2011-12, Tab. 50). |
Anzahl Erzeuger | Die in DIN V 18599-5:2011-12, Tab. 50 angegebenen Wirkungsgrade gelten für einen Leistungsbereich von 25 kW bis 50 kW je Gerät. Ferner sind sie anzuwenden, falls die Geräteleistung nicht bekannt ist. Bei bekannter Geräteleistung ist der Wirkungsgrad für Geräte mit mehr als 50 kW/Gerät um 0,01 zu erhöhen und für Geräte mit weniger als 25 kW/Gerät um 0,01 zu verringern. Wird eine Anzahl angegeben, so wird der Leistungsbereich über die Gesamtleistung und die Anzahl ermittelt. |
Wirkungsgrad | Ist der Erzeugerwirkungsgrad bekannt (produktspezifischer Kennwert nach DIN EN 13842 oder E DIN EN 1196), so können Sie diesen hier eintragen. Ansonsten wird dieser Wert aus DIN V 18599-5:2011-12, Tab. 50 übernommen (0,55 bzw. 0,69). Hinweis: Wird hier ein Wert eingetragen, so erfolgt keine Anpassung durch die Angaben zum kondensierten Abgassystem und Anpassung der Verbrennungsluftmenge! |
Warmluftrückführung | Ist eine Warmluftrückführung vorhanden, so kann der Hilfsenergiefaktor erhöht werden (DIN V 18599-5:2011-12 Tab. 18) |
Ventilatortyp | Hier können Sie zwischen Axialventilator und Radialventilator wählen. Entsprechend dieser Auswahl wird der Hilfsenergiefaktor nach DIN V 18599-5:2011-12 Tab. 18 festgelegt. |