Die Bestimmung der Wärmeverluste des Heizkessels und der Hilfsenergie QTW,g,aux eines Heizkessels erfolgen anhand der Nenn-Wärmeleistung Qn, des Wirkungsgrads h100% bei Nennleistung nach der EU-Richtlinie 92/42 EWG, des Bereitschaftswärmeverlusts qB,70 und der elektrischen Leistung Paux der Hilfsaggregate eines Heizkessels. Diese Werte müssen entweder durch Messungen (z. B. nach DIN EN 304, DIN EN 303-5, DIN EN 297 oder DIN EN 656 oder DIN EN 625) (Kombikessel) bestimmt werden oder es können, falls keine Produktwerte vorliegen, festgelegte Standardwerte verwendet werden.
Hinweise:
Aufruf der Maske