Maßbezüge, Umgang mit Grenzflächen

Für die Angabe der Maße müssen die Grenzen der Flächen festgelegt werden. Dazu sind einige Regeln einzuhalten.

  • Innenbegrenzung und Außenbegrenzung unterscheiden!
  • Innenbegrenzung: hier gilt das Achsmaß
  • Außenbegrenzung: hier gilt das Außenmaß

Die folgenden Bilder erläutern diese Regeln.

Grundriss:

 

  • Zone 1:Innenbegrenzungen (zu Zonen 4 und 2) sowie Außenbegrenzungen (zur nicht thermisch konditionierten Zone 3 und zur Außenluft).

  • Zone 2: Innenbegrenzungen nach oben, links und rechts; nach rechts zur Zone 4 hin gilt das Achsmaß (ohne Berücksichtigung der Dämmung); zur nicht temperierten Zone 3 hin gilt das Außenmaß.
  • Zone 3: nicht thermisch konditionierte Zone
  • Zone 4: es gilt zur Hinterlüftung hin die Oberkante der letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht
  • Zone N: Nachbargebäude

Schnitt:

 

  • Zone 1 Obere Begrenzung zur nicht thermisch konditionierten Zone 4 ist die Oberkante der obersten wärmetechnisch wirksamen Schicht der obersten Geschossdecke; die obere Begrenzung an Außenluft im Dach bildet die äußerste wärmetechnisch wirksame Schicht des Steildaches; die untere Begrenzung zur Zone 2 sowie zur nicht thermisch konditionierten Zone 3 ist die Oberkante der untersten Rohdecke. Die Maßbezüge gelten auch, wenn 3 Außenluft ist (Decke nach unten gegen Außenluft)
  • Zone 2 Sowohl die obere Begrenzung an die Zone 1 als auch die untere Begrenzung an das Erdreich ist jeweils die Oberkante der Rohdecke.
  • Zone 3 nicht thermisch konditionierte Zone
  • Zone 4 nicht thermisch konditionierte Zone