Ein Bereich gleicher Nutzung ist dann weiter zu untergliedern, wenn die baulichen oder anlagentechnischen Merkmale innerhalb des Bereichs derart variieren, dass eine getrennte Verrechnung der Bilanzteile für Heizung, Raumklima und Beleuchtung erforderlich ist (DIN V 18599-1, Tabelle 6).
Die Regeln der Zonenteilung ergeben sich aus der EnEV und der DIN V 18599-1 und DIN 18599-10.
Die Zonenunterteilungskriterien sind anzuwenden, nachdem die Zuordnung zu Nutzungsprofilen erfolgt ist.