Wählen Sie Neu aus dem Menü Datei oder klicken Sie das Symbol in der Symbolleiste an.
Ein angelegtes Projektes wird in einer einzigen Datei im Projektname.evex - Format gespeichert (ab EVEBI Version 9). Dazu wird bereits beim Anlegen des Projektes gefragt, wo diese Datei gespeichert werden soll. Wie von anderen Programmen gewohnt, kann das Projekt jetzt direkt in einem gewünschten Ordner abgelegt und von dort auch wieder aufgerufen werden.
In der Start-Maske (siehe Bild) wählen Siebitte den gewünschten Pfad.
Erläuterungen zu der Maske Projektverwaltung
Sie können in der Maske verschiedene Optionen wählen. Je nach Auswahl werden die zugehörigen Masken/Dialoge frei gegeben und das entsprechende Berechnungsverfahren angestoßen.
Hinweis: Die Möglichkeiten dieser Einstellungen hängen von der EVEBI Ausbaustufe ab.
Mit dem anlegen eines neuen Projektes wird als erstes gefragt, wo dieses gespeichert werden soll:
Speichern unter...: Wählen Sie das gewünschte Verzeichnis aus, in welchem die Projektdatei gespeichert werden soll. Der vorgegebene Projektname NEU.EVEX kann bzw. soll überschrieben werden. Dieser Name bezeichnet das Projekt endgültig (für Dateinamen, Referenzen etc.). Die Namenserweiterung .EVEX wird automatisch vom Programm erzeugt. Im angegebenen Ordner werden auch aus dem Projekt heraus erzeugten Dokumente (z.B. pdf des erstellten Energieausweises) gespeichert.
EVEBI merkt sich den Speicherort des letzten Ordners.
Hinweis: Verwenden Sie keine Leer- und Sonderzeichen wie ? ! ; * + etc. im Dateinamen!
Gebäudetyp: Hier können Sie auswählen um welchen Gebäudetyp es sich handelt.
Bestand: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Gebäude mit Baujahr kleiner dem aktuellen Jahr. Klicken Sie diese Option ebenfalls an, wenn eine Sanierung bzw. Modernisierung mit öffentlich rechtlichem Nachweis geplant ist.
Neubau: Es handelt sich um einen Neubau bzw. eine Planung. Hier können Sie neben öffentlich rechtlichen Nachweisen auch eine Energieberatung mit verschiedenen Planungsideen durchführen.
Erweiterungsbau: Handelt es sich um einen Anbau bzw. Erweiterungsbau mit einer Nutzfläche > 50 m², so kann hier diese Option gewählt werden. Für die Ausführung des Referenzgebäudes wird dann mit der Heizungsanlage im Ist-Zustand gerechnet.
Denkmal: Es handelt sich um ein Denkmal, das heißt, es gelten die Ausnahmen gemäß EnEV §24 für Förderanträge bei der KfW.
Nutzung: Hier können Sie zwischen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und zusätzlich der Option öffentliches Gebäude wählen.
Wohngebäude: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Wohngebäude bzw. ein Gebäudeteil mit Wohnnutzung. Werden in dem Gebäude mehr als 10% der Fläche als Nichtwohngebäude genutzt, so klicken Sie zusätzlich die Option gemischte Nutzung.
Nichtwohngebäude: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Nichtwohngebäude bzw. ein Gebäudeteil, welches als Nichtwohngebäude genutzt wird. Werden in dem Gebäude mehr als 10% der Fläche als Wohngebäude genutzt, so klicken Sie zusätzlich die Option Mischnutzung an.
Öffentliches Gebäude: Für Öffentliche Gebäude gelten spezielle Anforderungen des EEWärmeG.
Hinweis: Bei einem flächenmäßigen Anteil > 10% der jeweils anderen Nutzung handelt es sich um eine Mischnutzung. Energieausweise und Nachweise müssen dann für jedes Gebäudeteil getrennt erstellt werden. D.h. Sie müssen zwei Objekte erfassen.
Datenerfassung: Hier können Sie zwischen verschiedenen Erfassungsarten wählen. Die Optionen werden in Abhängigkeit der gewählten Ausgabe freigegeben.
Detailliert: Die Eingabe der Gebäudedaten erfolgt sowohl für die Hülle als auch für die Anlage detailliert.
Vereinfacht: Vereinfachte Datenerfassung für Energieausweise im Bestand (Kurzverfahren).
Verbrauchsausweis: Die Erfassung für Energieausweise Verbrauch für Nicht-/Wohngebäude erfolgt nach der „Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Wohngebäuden“ vom BMVBS.
Hinweis: Für Energieausweise nach Bedarf von Nichtwohngebäuden ist keine vereinfachte Datenerfassung möglich.
Ein-Zonen-Modell: Das Gebäude kann als Ein-Zonen-Modell nach EnEV 2014, Anl. 2 erfasst werden. Hierzu sind Randbedingungen nach EnEV zu beachten. Die Berechnung erfolgt nach dem Vereinfachten Berechnungsverfahren nach EnEV 2014, Anl. 2 Nr. 3. Der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wird 10 % reduziert (und damit die Anforderung verschärft).
Berechnungsverfahren: Wählen Sie das Berechnungsverfahren, in dem Ihr Projekt bilanziert werden soll. Für Wohngebäude kann zwischen DIN 4108/ DIN 4701 und DIN V 18599 gewählt werden. Für die Energieberatung werden die individuelleren Randbedingungen (Nutzung, Klimaregion, etc.) mit dem Berechnungsverfahren nach LEG („Leitfaden energiebewusste Gebäudeplanung“, Institut für Wohnen und Umwelt) herangezogen. Für Nichtwohngebäude erfolgt die Berechnung hauptsächlich nach DIN V 18599.
Energieeinsparverordnung: Auswahl der jeweiligen Novelle der EnEV, nach welcher die Berechnung durchgeführt werden soll. Für den Neubau sowie für den Einbau von Heizkesseln in Bestandsgebäuden gelten seit Januar 2016 verschärfte Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf (75% des Referenzgebäudes).
Hinweis: Die Einstellung Verschärfung 2016 ist Standard.