Ab der EVEBI Version 11 können Sie zwischen den Gesetzen EnEV 2014, EnEV 2014 mit Verschärfung 2016 und GEG 2020 frei wählen.
Damit haben Sie die Möglichkeit, Projekte sowohl nach EnEV als auch nach GEG zu bewerten. Es ist möglich, ein Projekt sowohl nach EnEV als auch nach GEG zu bewerten.
Hinweis: Gemäß GEG §§111 und 112 gelten Übergangsvorschriften für die Erstellung von Energieausweisen.
Auswahl des gewünschten Gesetzes für ein neues Projekt
Umschalten zum gewünschten Gesetz für ein vorhandenes Projekt
Hinweis: Sie können in den Projekteinstellungen jederzeit den Gebäudetyp (Neubau, Erweiterungsbau, Bestand, Denkmal), die Nutzung (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude), die Art der Datenerfassung (detailliert, vereinfacht, Verbrauchsausweis), das Berechnungsverfahren (DIN 4108/4701, DIN 18599) und das anzuwendende Gesetz (EnEV, GEG) ändern. Damit haben Siefür Ihre Projekte die größtmögliche Flexibilität.
Tipp: KfW-Förderungen sind derzeit nach der EnEV (nicht nach GEG) zu berechnen und zu beantragen. Dazu können Sie das Projekt einfach umstellen.